Nein, es ist nur eine Produktion im Zwei-Schicht-Betrieb zulässig. Die Ruhezeiten (nachts) gelten auf Basis der TA Lärm von 22:00 bis 06:00 Uhr. Folgende Immissionsrichtwerte sind maßgebend: tags 60 dB(A), nachts 45 dB(A).